Gesetzliche Anforderungen

Ich habe vor, auf dieser Seite immer wieder die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu publizieren. Ob mir das gelingt ist vor allem eine Frage eurer Mithilfe! Schreibt mir doch, wenn ihr über den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen in eurem Kanton oder eurem Bundesland Bescheid wisst!

Die Schweiz:

Theoretisch ist der private Unterricht in der Schweizer Verfassung verankert. In der Schweiz besteht Bildungspflicht, nicht Schulpflicht. Trotzdem wird die Bewilligung des privaten Unterrichts in jedem Kanton anders gehandhabt. Nur weil es bestimmte Anforderungen gibt, die vielleicht auf den ersten Blick etwas verwirrend tönen, heisst das nicht, dass es schwierig ist, sie einzuhalten.

Ganz einfach gesagt, muss jede homeschoolende Familie in der Schweiz den offiziellen Lehrplan des Kantons einhalten. Wie in einem Brief der Erziehungsdirektion des Kantons Bern vom 17. Mai 2018 steht: „Der Staat, in unserem Fall die Schulinspektorate, sind verantwortlich dafür, dass die Kinder einen Unterricht erhalten, der einen Wechsel in die Volksschule jederzeit möglich macht. Das gemeinsame Interesse von Eltern und dem Staat ist somit die gute Qualität des Unterrichts.“

Es gibt örtliche, kantonale und auch nationale Vereine, die dafür da sind, dir zu helfen, das Gesetz zu verstehen und korrekt umzusetzen. Auch diese möchte ich in nächster Zukunft auf dieser Website verlinken. Allen voran empfehle ich sehr, dem Verein  Bildung zu Hause beizutreten und ihre Website durchzustöbern.

Lila: grosszügig, grau: Lehrberechtgung nötig, rot: restriktiv; Quelle: NZZ (diese Grafik ist nicht mehr aktuell und dient nur der Visualisierung)

Kantone, in denen der Privatunterricht ohne Lehrpatent möglich ist:

  1. Kanton Bern: Für die Bewilligung des Privatunterrichts benötigen die Eltern zuerst eine pädagogisch ausgebildete Person, die sie anleitet, sofern die Eltern nicht selber über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Aus dem Merkblatt zur Bewilligung von privater Schulung, gültig ab 1. Mai 2018: „Die regionalen Schulinspektorate stehen den Gesuchsstellenden vor einer Gesuchseinreichung gerne beratend zur Verfügung. Eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Schulinspektorat erleichtert das Bewilligungsverfahren.“ Das heisst konkret, dass ihr eurem regionalen Schulinspektor anruft und erklärt, dass ihr eure Kinder gerne privat unterrichten möchtet.
    Im Moment (Stand April 2021) ist es in den meisten Fällen so, dass ihr eurem Inspektor bzw. eurer Inspektorin zuerst ein Motivationsschreiben schicken müsst, ehe ihr das Gesuchsformular vom Sekretariat zugeschickt bekommt. Auch kann es sein, dass ihr zusammen mit dem ausgefüllten Gesuchsformular und einer Kopie des Lehrerpatents eurer anleitenden Lehrperson (oder euer eigenes Lehrperatent), eine Jahresplanung und einen Stundenplan, sowie Fotos eures Lernumfelds ans Inspektorat schicken müsst. Hierzu nehmt ihr am besten Fotos von allen Räumen, wo die Kinder lernen werden, auch draussen, wenn relevant. Da die Inspektoren zurzeit meistens nicht zu Besuch kommen, möchten sie sich ein Bild von euch als Familie und eurem Lernumfeld machen, ehe sie telefonisch (Zoom) mit euch Kontakt aufnehmen. Erst nach diesem ganzen Prozess, der momentan 4-6 Monate dauern kann, werdet ihr die Bewilligung vom Inspektorat erhalten. Fangt also frühzeitig mit dem Bewilligungsprozess an! Die Bewilligung ist zurzeit meistens befristet für ein Schuljahr.
    Wenn ihr die Bewilligung erhalten habt, ist es wichtig, dass ihr innerhalb von zwei Wochen der örtlichen Schulkommission (mit Kopie ans Schulinspektorat) meldet, dass ihr ab jetzt eure Kinder zu Hause unterrichtet (Name, Vorname des Kindes/der Kinder, Geburtsdatum und Schuljahr). Diese Meldung muss jährlich bis Ende Juni geschickt werden. Die Bewilligung muss aber nicht jährlich neu beantragt werden, ausser ihr habt eine befristete Bewilligung.
    Bis Ende Juni muss dann jeweils ein Bericht über die erarbeiteten Kompetenzen, erreichten Ziele, der Förderung und Umsetzung der überfachlichen Kompetenzen, die verwendeten Lehrmittel und evtl. den Besuch von Ergänzungsschulen, unterschrieben von der anleitenden Lehrperson und von den Eltern, an den zuständigen Inspektor geschickt werden. Dazu gibt es nun Vorlagen von der Erziehungsdirektion für jeden Zyklus. Diese Vorlagen sind hilfreich, v.a. für EinsteigerInnen, dürfen aber auf freiwilliger Basis benützt werden. Die Vorlagen bekommt ihr vom Sekretariat der Erziehungsdirektion.
    Der Schulinspektor besucht die Homeschool-Familie alle ein bis drei Jahre. Prüfungen sind nicht vorgesehen, können aber im Rahmen des Inspektorbesuchs informell gemacht werden. Die Anforderungen unterscheiden sich etwas, je nach Inspektor bzw. Inspektorin. Manche InspektorInnen im Kt. Bern verlangen z.B. eine detaillierte Jahresplanung mit Stundenplan, andere wiederum nicht.
    Hier noch die offizielle Seite zur privaten Schulung.
    Im Kanton Bern besteht ein kantonaler Verein von Bildung zu Hause und eine Facebook Seite.
  2. Kanton Aargau: Im Kanton Aargau besteht eine Meldepflicht für private Schulung. Wer starten will, meldet dies der örtlichen Schulpflege mit einem einfachen Brief mindestens 14 Tage im voraus, wobei die Angabe von Gründen hilfreich, jedoch nicht Bedingung ist. Man erhält dann eine Vereinbarung, welche die Details regelt und die erst unterschrieben werden sollte, wenn man mit allen Punkten einverstanden ist. Die Unterschiede zwischen den Bezirken bezüglich Schulaufsichtsbehörde sind aber riesig. Wenn man eine Behörde erwischt, die pro Homeschooling ist, ist das Ganze sehr einfach und wohlwollend. Ab Zyklus III braucht es zumindest eine Ausbildung auf Tertiärniveau (Matura oder erweiterte Ausbildung nach der Lehre), um die Jugendlichen weiterhin zu Hause unterrichten zu dürfen. Die Schulpflege und die Inspektoren kommen regelmässig (in den meisten Fällen einmal pro Jahr) zu Hause vorbei, um zu sehen, ob alle Vorgaben eingehalten werden.
    Es gilt neu gem $1.3:
    „Eintritte in eine Privatschule und Austritte sowie Aufnahme und Beendigung einer privaten Schulung vor Beendigung der Schulpflicht sind der Schulleitung mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Die Aufnahme einer privaten Schulung ist in der Regel nur auf Semesterbeginn möglich.“
    Hier sind die neusten Regeln des Kantons Aargau und hier ein aktueller Artikel von der Aargauer Zeitung über die Homeschooling Regeln im Kanton.

    Im Kanton Aargau besteht ein kantonaler Verein von Bildung zu Hause.

  3. Kanton Appenzell Ausserrhoden: In AR ist Homeschooling erlaubt. Der Lernstand der Kinder wird jedoch jährlich von den Behörden getestet. Hier sind die offiziellen Angaben, inkl. Antragsformular. Und hier ein Auszug aus dem Tagblatt: „Der Kanton gilt als einer der liberalsten, was Privatunterricht angeht. «Ich bin mir nicht so sicher, ob wir das tatsächlich sind», sagt Alexandra Schubert vom Ausserrhoder Amt für Volksschule. «Unsere Zugangskriterien sind vielleicht einfacher zu erfüllen, aber bei der Kontrolle bewerten wir mehr Aspekte als andere Kantone.» Aktuell werden 36 Kinder (in 18 Familien) zu Hause unterrichtet. Diese müssen Tests schreiben und belegen, dass sie über einen altersgemässen Wissensstand verfügen. «Der Übertritt in die Volksschule muss jederzeit gewährleistet sein», sagt Schubert. Die Eltern müssen regelmässig Reflexionsberichte abliefern. Sie müssen anerkannte Lehrmittel verwenden, Buch führen über Stundenplan und Stundentafel. Die Bewilligung für privaten Unterricht wird auf zwei Jahre erteilt, dann wird erneut entschieden. «Es melden sich immer wieder Zuzüger aus anderen Kantonen», sagt Schubert. «Wir zeigen ihnen transparent auf, mit welchen Auflagen Homeschooling verbunden ist.» Oft würden Familien dann doch nicht umziehen. In Ausserrhoden braucht es zwar kein Lehrerdiplom, um seine Kinder daheim zu unterrichten. Doch man muss qualifiziert sein. Für den Englischunterricht muss vielleicht ein Privatlehrer angestellt werden. Doch auch in Ausserrhoden ändert sich das eventuell bald: Die Schulgesetzgebung steht vor einer Totalrevision. Verschiedene Szenarien seien denkbar, sagt Schubert. Möglicherweise brauche es dann auch in Ausserrhoden ein Lehrerdiplom, um Kinder daheim zu unterrichten.“
    Im Kanton Appenzell gibt es einen kantonalen Verein von Bildung zu Hause.
  4. Kanton Zürich: Grundsätzlich darf man im Kt. Zürich nur ein Jahr ohne Lehrpatent zu Hause unterrichten. Danach braucht man eine private Lehrperson. Hier findet ihr verschiedene offizielle Informationen zum Thema Privatunterricht im Kanton Zürich, inkl. Anmeldeformular und hier ist die offizielle Regelung
  5. Kanton Waadt: Freiheit: Der Kanton Waadt verfügt in Bezug auf die Homeschooling über eines der liberalsten Systeme der Schweiz.
    Wo soll man anfangen: Sie müssen den Schulleiter der Schule in Ihrer Gemeinde über den Rücktritt Ihres Kindes von der Schule informieren (oder die Nichtabnahme, wenn das Kind in das Schulpflichtalter eintritt). Wenn es während des Schuljahres ist, ist es klug, sich gemeinsam über die beste Vorgehensweise bei diesem Rückzug zu einigen, aber es ist keine rechtliche Verpflichtung.
    Kontrollen: In Lausanne gibt es ein engagiertes Team von BildungsberaterInnen, die ein- bis zweimal im Jahr homeschoolende Familien besuchen. Die Form der Besuche ist unterschiedlich, aber das Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Kind nicht zu weit vom akademischen Niveau der staatlichen Schule abweicht. Homeschool-Kinder werden auch alle zwei Jahre aufgerufen, den ECR (Kantonale Referenztests) gleichzeitig und mit den Schülern der staatlichen Schule zu machen.
    Was Sie wissen sollten: Die kantonalen Behörden planen eine Revision des Privatschulgesetzes, das die Artikel über die Heimschule enthält. Ein Kollektiv von Vertretern des Homeschoolings arbeitet daran, sicherzustellen, dass dieses Gesetz fair und vorteilhaft für die betroffenen Familien ist. ACHTUNG: Es scheint, dass auch im Kt. Waadt nun eine Bewilligungspflicht kommt und dass Kinder nur noch auf Semesterende aus der Schule genommen werden können. Ausserdem wird es ein päd. Konzept und evtl. noch andere Vorgaben brauchen.
    Im Kanton Waadt besteht ein kantonaler Verein von Bildung zu Hause.
  6. Kanton Nidwalden: Es besteht im Kanton Nidwalden grundsätzlich die Möglichkeit des Privatunterrichts. Es ist dazu eine Bewilligung der Bildungsdirektion notwendig. Auch gibt es seit 2020 einen kantonalen Verein von Bildung zu Hause für den Kanton Nidwalden.
  7. Kanton Genf
  8. Kanton Neuenburg
  9. Kanton Jura

Kantone, in denen der Privatunterricht mit Lehrpatent möglich ist:

  1. Kanton Zürich (siehe auch oben)
  2. Kanton Wallis: (Da bin ich mir nicht mehr sicher. Es hat sich da glaube ich etwas zum Negativen geändert.)
  3. Kanton Thurgau: Hier ist die offizielle Seite der Behörde mit den Richtlinien.
    Im Kanton Thurgau besteht ein kantonaler Verein von Bildung zu Hause.
  4. Kanton Appenzell Innerrhoden: gemäss der Session vom 23. Juni 2014 ist der Privatunterricht im Kt. AI erlaubt und einfach meldepflichtig. Praktisch sieht es aber anders aus, soweit ich weiss, und sind die Auflagen sehr restriktiv.
  5. Kanton Glarus: bedarf einer Bewilligung, die nur erteilt wird, wenn der unterrichtende Elternteil Lehrperson ist und der Unterricht auf gleichem Niveau wie in der Schule stattfindet. Hier das Gesetz.
  6. Kanton Graubünden: Im Kanton Graubünden ist es theoretisch möglich, die Kinder privat zu unterrichten, aber nur wenn strenge Auflagen erfüllt werden. Es braucht eine Bewilligung. Evtl. wird darauf geachtet, dass ein Elternteil Lehrperson ist. Hier ist das Gesetz.
  7. Kanton Luzern: Im Kanton Luzern ist eine Bewilligung für Homeschooling erforderlich.Wer mit Homeschooling starten will, muss die Bedingungen des Kantons erfüllen. Dem Amt für Bildung ist ein Antrag  mit allen geforderten Angaben einzureichen. Dazu muss man selber  Lehrperson sein oder über eine eidg. Matura  verfügen.  Ohne diese Voraussetzungen muss der Bildungsauftrag an eine Lehrperson mit Stufenausbildung stellvertretend delegiert werden.  Es gilt 50% der WOST (Wochenstundentafel). Hier ist die offizielle Seite der Behörde, inkl. Merkblatt für das Gesuch.
    Im Kanton Luzern besteht ein kantonaler Verein von Bildung zu Hause.
  8. Kanton Solothurn: Es gibt auch vereinzelt Personen, die mit grossen Schwierigkeiten ohne Lehrpatent zu Hause unterrichten. Ist also möglich, aber nur mit erheblichem Aufwand. Hier ist die offizielle Seite der Behörde, inkl. Merkblatt.
  9. Kanton Schwyz: Auch im Kanton Schwyz scheint es (zumindest theoretisch) möglich zu sein. Der schriftliche Antrag muss aber mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des Privatunterrichts bei den Behörden eingerecht werden. Hier sind die Weisungen.
  10. Kanton Basel-Land: Hier ist die offizielle Seite der Behörde, inkl. Gesuch.
  11. Kanton Freiburg
  12. Kanton Schaffhausen: Stand Januar 2020. Momentan ist der private Unterricht im Kanton Schaffhausen erlaubt, wenn ein Elternteil ein Lehrdiplom hat (Gerichtsurteil des Schaffhauser Obergerichts 2018). Das Lehrdiplom gilt stufen-unabhängig, muss aber schweizerisch anerkannt sein.
    Gesuche von zwei Familien ohne Lehrdiplom (und mit ausländischem Lehrdiplom) wurden abgelehnt, auch wenn der Unterricht von einer Lehrperson geführt worden wäre oder ein Co-Teaching stattgefunden hätte. Der Kanton möchte nun die Richtlinien und die Gesetzeslage überarbeiten: http://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Regierung/Staatskanzlei-8914552-DE.html
    Hier sind die Richtlinien für den privaten Unterricht im Kanton Schaffhausen, überarbeitet 2015.

Kantone, in denen der Privatunterricht leider praktisch unmöglich ist:

  1. Kanton Uri: Hier ist die Vernehmlassung der Behörden vom Jahr 2017. Schade, kamen die Behörden zum folgenden, gänzlich unüberlegten Schluss: „Homeschooling ist potenziell verbunden mit einer starken Gefährdung der Chancengerechtigkeit und mit weiteren Problemlagen bei der Förderung der Kinder.“
  2. Kanton Tessin
  3. Kanton Obwalden: Hier ist die offizielle Seite der Behörde, inkl. Handreichung.
  4. Kanton Basel-Stadt: Gemäss den Behörden ist der Privatunterricht nur in Ausnahmefällen möglich.
  5. Kanton Zug: Gemäss den Behörden ist der Privatunterricht auch hier nur in Ausnahmefällen möglich, und wenn, dann nur mit eigenem Lehrpatent.
  6. Kanton St. Gallen: Theoretisch ist das Homeschooling erlaubt, aber praktisch sind die Auflagen so streng, dass es seit Jahren nicht mehr bewilligt wird. Hier ein Auszug aus dem Tagblatt: «Eine Bewilligung für privaten Einzelunterricht wurde vom Erziehungsrat letztmals 2005 erteilt», sagt Alexander Kummer. Der Leiter des Amts für Volksschule betont, dass Homeschooling im Kanton im Prinzip bewilligt werden kann, aber fast nie bewilligt wird: «Im Vergleich mit anderen Kantonen sind unsere Vorgaben strenger.» Eine der wesentlichen Vorgaben, die ein Homeschooling in St. Gallen fast verunmöglichen: Die Erziehung des Kindes zur Gemeinschaftsfähigkeit muss sichergestellt sein. «Es reicht nicht, dass das Kind am Nachmittag in einen Verein geht», sagt Kummer. Das sei ein freiwilliger sozialer Kontakt. Im Klassenverband müsse man mit allen Kindern in Kontakt treten. Diese integrative Funktion des Unterrichts in der Klasse könne nicht so einfach ersetzt werden. Einzelunterricht daheim oder nur mit den Geschwistern ist im Kanton St. Gallen somit praktisch nicht möglich. Den Eltern scheint dies bewusst zu sein, in den vergangenen zwei Jahren wurde nur ein Homeschooling-Gesuch gestellt – und abgelehnt.“ Im Kt. St. Gallen gibt es aber mittlerweile etliche Familien, die zusammen in einem Verein für das Homeschooling kämpfen. Sie haben diese Website kreiert.

Auf ihrer Website hat Mary Mattiolo auch schon viel über die Gesetzesvorlagen recherchiert.

Auch das Magazin Wir Eltern hat vor einigen Jahren mal über die Bestimmungen in jedem Kanton berichtet, aber da stimmt wohl nicht mehr alles.

Deutschland

Soweit ich weiss ist Homeschooling offiziell gar nicht erlaubt in Deutschland. Es gibt aber trotzdem gewisse mutige Freilerner. Und wiederum andere erwägen, in die Schweiz oder nach Österreich zu ziehen, um ihre Kinder zu Hause zu unterrichten.

Österreich

Möchte mir jemand erzählen, wie es in Österreich aktuell aussieht?

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